Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) warnt in einer aktuellen Pressemitteilung vor Schreiben der Firma "net-secure".
Jeder Filesharer, der schon einmal eine Abmahnung in Händen halten durfte, weiß, wie diese für gewöhnlich aussehen. Ein schlichtes mehrseitiges Schreiben, dicht beschrieben, viele Paragrafen. Was jedoch besonders wichtig ist: Es ist immer eine Unterlassungserklärung sowie eine (obgleich lediglich kopierte) Vollmacht des Rechteinhabers enthalten. Darüber hinaus wird im Schreiben der Rechtsverstoß sehr deutlich benannt. Man erhält nicht nur den Namen des Werkes, das man angeblich illegal verbreitet hat, sondern auch IP-Adresse, Timestamp, GUID, Hash und vieles mehr. Da aus den Abmahnungen wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke inzwischen ein ganzer Wirtschaftszweig für Juristen erwachsen ist, war es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Trittbrettfahrer auf den Plan treten.
Vor einem solchen warnt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen aktuell. Seit etwa Mitte August versendet ein bis jetzt Unbekannter Briefe quer durch die Bundesrepublik. Als Absender prangt immer "net-secure" auf den Schreiben. Diese haben jedoch alle eines gemeinsam: Sie enthalten eine Zahlungsaufforderung von 167,20 Euro. Der Vorwurf: Man habe über einen längeren Zeitraum ermitteln und beweissicher feststellen können, dass vom Rechner des Empfängers "illegal Dateien aus dem Internet heruntergeladen wurden." Um eine weitere Strafverfolgung zu vermeiden, müsse man die entstandenen Unkosten in Höhe von 167,20 Euro begleichen.Code:http://www.gulli.com/news/fake-abmahnungen-gvu-warnt-vor-2009-09-19/
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Fake-"Abmahnungen" GVU warnt vor falschen Zahlungsaufforderungen –
19.09.2009,22:01

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Entkerner
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20.09.2009,06:16
So so, ein Logger das als "Rechtsvertreter" auftritt, vieleicht spielt er gleich noch Richter und Henker!
Und die 167,20€ sind ja schon ein echtes Schnäppchen, Abmahnzecken würden sich auf ein so "billiges" Schreiben erst gar nicht herunter lassen.In Filmen ab 12 bekommt der Held das Mädchen.
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02.10.2009,11:51
Gmv Gmbh & Co.Kg wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Leider muss ich sagen das man mich erwischt hat Anti-Piracy-Technologie
und zwar am 8.8.09 um 23:52:22 im rahmen eines Netzwerks Internettaushbörse
mit dem namen der datei Fqmetdmv.avi..eigentlich Fickparty.
und jetzt wollen die Anwälte 702,00€ haben die ich bis zum 14.10.09 überweisen soll.
Anwälte sind Negle Zimmel Greuter Beller
und vonwegen setz den Hacken für nur freunde zulassen das nützt alles nichts.Traue keinen WasserStand den du nicht selber Editiert hast!!
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Entkerner
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02.10.2009,12:06
Bevor Du irgend etwas Unüberlegtes tust!
Code:http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
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02.10.2009,12:49
immer mit der ruhe, habe dies schon in ein anderen beitrag geschrieben.
wohnen bei dir mehrere personen im haus? desweiteren is eine ip und hash datei ent zwingend als beweis anzusehen.
es muss ganz klar der beweis kommen das auch du diese datei runtergeladen hast!!! und wenn bei dir mehrere leute wohnen etc. is dies nur schwer rauszufinden
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Entkerner
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02.10.2009,13:01
Nein, MUSS nicht!
Es wird mit der Störerhaftung argumentiert, und Störer ist in diesem Fall der
Mieter der Leitung (Sprich derjenige der Vertragskunde beim Provider ist).
Der Störer kann sich ja dann am Verursacher wenden um sich das Geld wieder zu holen.
Ich rate DRINGEND sich die von mir gepostete Seite anzusehen!
Vor allem die PDF!
Wer KEINE modUE abgibt muss damit rechnen auf Unterlassung verklagt zu werden, und das kann sehr teuer werden!Code:http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/eBook%20Wegweiser-Abmahnung.pdf
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02.10.2009,17:54
also ich stüze mich auf diese aussage:
Gerichtsurteil: Neue Hoffnung für Filesharer? - onlinekosten.de
und da aus meiner familie auch schon mal so ein schreiben bekommen hat und dies nicht weiter verfolgt wurde, weiss ich das eine ip nicht ausschlag gebend ist
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02.10.2009,19:02
Ich würd eh jedem empfehlen nen Rechtsbeistand in der Sache aufzusuchen.
Die "Gebühren" die die aufrufen sind definitiv überzogen und entsprechen damit nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - also mit nem Rechtsanwalt spart man zumindest bares Geld - grad wenns um mehrere Files gehen sollte ...
Und man geht nebenbei auch ner Abzocke aus dem Weg
Geändert von backpacker (02.10.2009 um 19:17 Uhr)

You can't imagine what empty heads can achieve !


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neo-xtreme (02.10.2009)
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02.10.2009,19:14
Ich hab die netten Schreiben einfach getonnt und mich tot gestellt. Nach dem dritten Drohbrief haben sie dann nicht mehr nachgelegt. Zehrt zwar etwas an den Nerven aber lief mit Rücksprache meines Anwalts - und zwar für lau.
Rechtsbeistand empfehle ich auch zwingend - auch wenn der "nur" zum hartnäckigen Ignorieren rät. Zumindest weiß der dann auch wann´s wirklich brenzlig wird.




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neo-xtreme (02.10.2009)
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03.10.2009,06:28
Jeder Fall ist anders.
Und leichtfertig toter Mann spielen?
Es gibt genügend die das bei den falschen Abmahnzecken auch so versucht haben,
und nacher 5.800 + Gerichtsgebühren + Anwaltsgebühren für die EV zahlen durften.
Lest doch einfach mal in den Links die ich oben gepostet habe,
schaut dort im Forum in der Datenbank nach, und dann reden wir weiter.
Rechtsbeistand wird erst nötig wenn man erfolgreich alles ignoriert hat und eine
EV-Klage auf dem Tisch liegen hat, oder vergessen hat dem gerichtliche Mahnverfahren zu wiedersprechen, oder dem Vollstreckngsbescheid oder oder
Jedenfalls müssen erst mal drei Jahre ns Land gehen, denn dann ist es erst Verjährt.In Filmen ab 12 bekommt der Held das Mädchen.
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