Ich werd etz erst mal ganichts tun und abwarten ob da noch was kommt oder nicht .
Thema: Abmahnung!
Ergebnis 21 bis 30 von 133
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Fallobst
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20.11.2009,10:21
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Entkerner
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20.11.2009,10:30
Bitte, aber an Deiner Stelle würde ich die modUE von Abmahnwahn-dreipage.de nehmen,
an Deinen Fall anpassen und diese per Einschreiben/Rückschein denen schicken.
Damit hast zumindest die Gefahr der Einstweiligen Verfügung schon mal gebannt.
Nichts tunb ist denkbar DUMM!In Filmen ab 12 bekommt der Held das Mädchen.
In Filmen ab 16 bekommt der Böse das Mädchen.
In Filmen ab 18 bekommen alle das Mädchen
Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen (Loriot)
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Fallobst
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20.11.2009,11:05
Hab etz mal mit der rechtsabteilung meines Internet Providers gesprochen,
und die Teilten mir mit das dieser Anwalt wirklich ,die einsicht meiner Daten an diesem Tag über Gerichtsbeschluß erhielt. Sie ja ach stimmen, geb eigentlich alle datein Frei auf meinem Rechner und der läuft ja auch durchgehend.
Ich denk ich werd doch in den Saueren Apfel beissen müssen und Unterschreiben und Zahlen.
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Fallobst
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So sieht die UE von dem Rechtsanwalt aus –
20.11.2009,11:22
Strafbeweh rte Unterlassungs- und Verpflichtunqserklärung
Martin
- Schuldner -
verpflichtet sich gegenüber
der Firma DigiProtecf Gese//schaft zum Schutz digitaler Medien mhH,
Krögerstr. 2, 60313 Frankfurt am Main (nachfolgend ,,DigiProtect" genannt)
- Gläubigerin -
zu folgendem:
'1. Der Schuldner wird es ab sofort unterlassen, bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe
von EUR 5.001,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Tonaufnahme Milow - Ayo
Technology (German Top100) ohne Zustimmung der Gläubigerin der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
2. Der Schuldner verpflichtet sich, der Gläubigerin einen pauschalen Schadensersatz in
Höhe von EUR 480,00 zu zahlen. ln diesem Betrag enthalten ist sowohl eine pauschale
Lizenzzahlung an DigiProtect, als auch die dieser im Zusammenhang mit der
Durchsetzung ihres Auskunftsanspruchs gegen den zuständigen lnternetprovider
entstandenen anteiligen Gerichts-, Anwalts- und sonstigen Kosten sowie die für die
Erstellung des Abmahnschreibens angefallenen Anwaltskosten.
Der Schuldner wird den Betrag in Höhe von EUR 480,00 unter Angabe des
Verwendungszwecks Mi1ow20005626 / Martin Gareis auf das Konto der Kanzlei
Denecke ' von Haxthausen & Partner, Konto-Nr. 3550500806, Berliner Sparkasse, BLZ
100 500 00 überweisen.
Ort, Datum
Unterschrift
Martin
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Entkerner
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20.11.2009,11:37
Ist Deine Entscheidung!
Aber ich halte es für "FALSCH".
Und eine bescheidene Frage:
Hast Du überhaupt mal auf
irgend einen Beitrag gelesen?Code:http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
Nach dem was Du so schreibst .. NICHT!
Eine mod UE sieht so aus:
Code:http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html
In Filmen ab 12 bekommt der Held das Mädchen.
In Filmen ab 16 bekommt der Böse das Mädchen.
In Filmen ab 18 bekommen alle das Mädchen
Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen (Loriot)
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Fallobst
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20.11.2009,11:49
Gelesen hab ich da schon ,aber bei eindeutiger Beweislasst
Ist es schwer zusagen was dann auf mich zukommt egal was man tut oder auch nicht. Bei Gerichtlichendingen bin ich immer sehr Vorsichtig,bin schon mal auf die schnautze gefallen und musste dann das dreifache zaheln. Und das tut tan wrichtig weh im Gelbeutel.
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Entkerner
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20.11.2009,12:03
Was ist Eundeutig?
Die ermittelte IP?
Der HASH-Wert?
Das die Anwälte damit viel Geld verdienen?
Das der Abmahnwahn pure Abzocke ist (turn piracy into profit)?
Sicher, wenn Du nicht die Nerven dazu hast .. Bezahl es und unterschreib die mitgeschickte UE.In Filmen ab 12 bekommt der Held das Mädchen.
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20.11.2009,12:08
.......handelte es sich dabei auch um eine Abmahnung?Gelesen hab ich da schon ,aber bei eindeutiger Beweislasst
Ist es schwer zusagen was dann auf mich zukommt egal was man tut oder auch nicht. Bei Gerichtlichendingen bin ich immer sehr Vorsichtig,bin schon mal auf die schnautze gefallen und musste dann das dreifache zaheln. Und das tut tan wrichtig weh im Gelbeutel.
Nimm dir einen Fachanwalt der regelt das für dich.
So,und bei nächster Gelegenheit stelle ich hier mal etwas über diese ominöse AntiP2P-Software zusammen.
Gruß /¯°`•.•´°¯\

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Entkerner
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20.11.2009,12:20
Welche ominöse Soft, die von Logidepp, oder die von Digishit-Solution ...
Und vor allem würde ich gerne mal das Zertifizierungsprotokoll dieser Soft sehen ...In Filmen ab 12 bekommt der Held das Mädchen.
In Filmen ab 16 bekommt der Böse das Mädchen.
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20.11.2009,13:17
die beweislast spielt bei der modifizierten ue auch nicht die rolle, es geht im prinzip dabei nur das du deine schuld eingestehst und in zukunft dieses konkrete album oder lied nicht mehr über p2p laden tust und du kannst im grunde anschließend weiter am filesharing teilnehmen, solltest aber unbedingt keine lieder oder alben mehr laden die von der fiirma die dich abgemahnt hat geloggt werden, weil dann bekommst du richtig ärgerGelesen hab ich da schon ,aber bei eindeutiger Beweislasst
nimmst du die ue von der firma die dich abgemahnt hat, gestehst du deine schuld ein und du verpflichtest dich an keinem p2p mehr teilzunehmen und dabei spielt es keine rolle welches das ist, filesharing ist dann für dich somit komplett gestorben, solltest du dennoch p2p weiter betreiben und wirst ertappt dann stehen die karten wiederum sehr schlecht für dich
also ich würde immer zur modifizierten ue greifen und auch einen teil des betrages bezahlen, also vielleicht 50%
die frage ist jetzt ob man die modifizierte ue unterschreibt oder nicht? hast du es geladen würde ich wahrscheinlich unterschreiben, ansonsten nicht
also in der frage würde ich mir dann immer nen anwalt nehmenGeändert von visionaer79 (20.11.2009 um 13:31 Uhr)
Sieh nach vorne nie zurück oder hast du Angst vor Deinem Glück, es gibt nur einen Weg, den Weg mit Herz, den nur ein Krieger geht.




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