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    Strafanzeige: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen von Gulli ab 
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    Avatar von kane210575
    kane210575 ist offline Moderator
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    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Kanzlei Kornmeier abgelehnt. gulli legte Beschwerde ein. Noch wurden nicht alle juristischen Möglichkeiten ausgereizt, um den Fall aufzuklären.
    Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich? Diese Frage sollte nach vorliegender Aktenlage am besten jeder für sich selbst beantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt scheint zumindest keinen Handlungsbedarf zu sehen. Sie lehnen die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Kanzlei Kornmeier nach Eingang unserer Strafanzeige ab.

    Wer über unser Anliegen an die Staatsanwaltschaft nicht informiert ist, möge die zugrunde liegenden Fakten bitte an dieser Stelle nachlesen. Auch der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn hatte am 22.11.2009 eine Strafanzeige gestellt, die inhaltlich aber anders ausfiel. Wir haben uns bei unserem Schreiben lediglich auf die Informationen gestützt, die uns zu diesem Zeitpunkt vorlagen.
    Nachdem wir im November unsere Strafanzeige gestellt hatten, bekamen wir zu unserer Überraschung recht zügig zwei Schreiben zugestellt, die jeweils den Eingang unseres Briefes bestätigt haben. Wir haben den zuständigen Justizsekretär dann augenblicklich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelt. Es existiert von unserer Seite nur eine Strafanzeige, und nicht zwei. Die Anzeige hatten wir damit begründet, dass wir aufgrund der bei Wikileaks aufgetauchten Kommunikation zwischen Herrn Kornmeier und eines Kollegen in Großbritannien die betreffende Kanzlei verdächtigen, im Rahmen von Abmahnungen betrügerisch Kosten in Rechnung zu stellen, die gemäß unserem Kenntnisstand so nicht entstanden sind.
    HTML-Code:
    http://www.gulli.com/news/strafanzeige-staatsanwaltschaft-lehnt-ermittlungen-ab-2009-12-21
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    #2
    The Grinch ist offline Entkerner
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    Auch Staatsanwälte sind nur "Rechts"anwälte .. warum sollten die also gegen ihre Standeskollegen vorgehen?
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    In Filmen ab 16 bekommt der Böse das Mädchen.
    In Filmen ab 18 bekommen alle das Mädchen
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