Derjenige, der hier wenig bis nichts versteht, bist Du wie das hier belegt:
Was du oder jemand anderes denkt ist völlig Latte und steht hier gar nicht zur Diskussion.
Noch einmal für dich zum wiederholten Lesen und verstehen:
Es geht nicht darum, ob Filesharing illegal ist weil Urheberrechte verletzt werden oder nicht. Das ist völlig unstrittig. Es geht vielmehr darum, wie dem begegnet wird und das Beispiel Frankreich zeigt, wie es eben nicht geht. Deine Denkweise ist für mich allerdings leider nachvollziehbar, plapperst Du unreflektiert genau das nach, was Lobbyisten und ahnungslose Politiker gemäß der eigenen Interessenlage einerseits und Unkenntnis gepaart mit Aktionismus andererseits vorgeben. Dass dabei ohne Maß über das anvisierte Ziel hinausgeschossen und selbst vor Beschneidung von Grundrechten (in Deutschland bei Übernehmen des franz. Modells zumindest) nicht Halt gemacht werden soll, scheinst du entweder nicht verstehen zu können oder der Zusammenhang verschließt sich dir.
Daraus leite ich ab dass du offensichtlich nur rudimentäre Kenntnisse über unsere Verfassung und deren Tragweite besitzt. Zweck der Artikel ist es nicht, Streitigkeiten zwischen Bürgern (Rechteinhaber vs. Rechteverletzer) zu regeln sondern einzig der Schutz der Bürger gegen staatsgewaltliche Willkür. Alles Weitere regeln andere Gesetze.
Das Internet ist in unserem Zeitalter ein unverzichtbares Medium zur eigenen Informationsgewinnung geworden. Sich nun eine Art des Mißbrauchs herauszupicken um jemandem das Internet komplett zu sperren, schießt völlig über´s Ziel hinaus und kollidiert zudem mit den geschützten Rechten des Users. Die Idee, bestimmte Protokolle providerseits zu sperren reicht aus welchen Gründen nicht aus?
Zum Glück ist mit Karlsruhe weitblickend eine Kontrollinstanz installiert, die uns in mehreren Fällen bereits vor dem Aufweichen unserer Rechte geschützt hat und ihre Arbeit in dieser Richtung möglichst lange fortführen wird.
Nein, du vergleichst einfach Individualrechte mit Grundrechten und wichtest sie höchst eigenartig gegeneinander. Das kommt idR dabei raus wenn jemand Äpfel mit Birnen vergleicht oder wie der Blinde von der Farbe spricht.Beleg dafür?Filesharer sind bei Weitem keine Straftäter - wieder einmal so eine völlig daneben liegende Verallgemeinerung. Filesharer machen sich erst dann strafbar wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material sharen, oder? Dass Rechteinhaber das Recht besitzen, dagegen vorzugehen, ist völlig unstrittig. Strittig ist einzig, den in Frankreich eingeschlagenen Weg auf Deutschland übertragen zu wollen.
Ergebnis 31 bis 35 von 35
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22.05.2009,09:37




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23.05.2009,02:20
Nein, da bin ich durch eigenes Denken drauf gekommen.. Aber dir dient diese Aussage als Entschuldigung..
Also kommt mir bitte ja nicht auf diese Art, schließlich weiß ich durch tägliches eigenes Zutun nur zu gut, was ich hier mit eMule mache..
Ich bin mir sicher, dass du, ich und alle anderen hier genau wissen, worüber wir hier reden..
Filesharing besteht nunmal zum Größten Teil aus eben diesen urheberrechtlich geschützten Materialen. Aber wenn du jetzt korinthenkackerisch werden willst, dann nur zu..
Nebenbei gesagt weichst du meiner Aufforderung aus!Lernet und lehret!
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Frankreich: Filesharer-Gesetz ist verfassungswidrig –
12.06.2009,04:55
Quelle:Wer drei Mal etwas Illegales aus dem Internet lädt, dem wird der Internetzugang gesperrt. Das sieht das kürzlich in Frankreich verabschiedete Loi Hadopi vor. Allerdings entschied jetzt das Gericht, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstößt.
Soviel zu Weitblick, Sachverstand und Korinthen.Code:http://winfuture.de/news,47768.html




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Folgende(r) Benutzer bedankte(n) sich bei Dir 3$3l$chind3r für den sinnvollen Beitrag:
spider (12.06.2009)
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12.06.2009,06:17
Wäre auch ein Ding gewesen, wenn sowas durch kommt.
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13.06.2009,02:28
Noch ist da nix entschieden..
Tja, was wird da jetzt wohl (zurecht) kommen...in Gericht darf derart gravierende Beschneidungen der Freiheit anordnen, nicht aber eine Behörde, wie es im Gesetzestext heißt.Lernet und lehret!


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