Das Bundesgericht von Minneapolis hat eine Filesharing-Nutzerin zur Zahlung von 1,9 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt. Es folgte damit vollständig der Linie der klagenden Musikindustrie.
Lediglich 24 Songs, die die Nutzerin Jammie Thomas-Rasset demnach im Shared-Ordner ihres Kazaa-Clients liegen hatte, waren Gegenstand des Verfahrens. Die Anwälte der Musikindustrie bezifferten den Schaden aus der Bereitstellung der Titel auf jeweils 80.000 Dollar und konnten sich damit durchsetzen.
Code:http://winfuture.de/news,47958.html
Ergebnis 1 bis 10 von 17
-
- Registriert seit
- 01.03.2009
- Ort
- Nirvana
- Beiträge
- 368
- Danke
- 184
- Bedankt 75 mal in 65 Beitrag
- Blog-Einträge
- 1
Filesharing-Prozess: Millionenstrafe wegen 24 Songs –
19.06.2009,14:21
Geändert von Fanto.01 (22.06.2009 um 21:37 Uhr)
-
19.06.2009,14:58
Oh du arme arme Musikindustrie!!!
Wie soll die gute Dame denn bitte das Geld aufbringen??? Diese Strafe ist dermaßen überzogen und für mich außerhalb irgendeines angemessenen Rahmes!
-
19.06.2009,15:13
naja insgesamt 1700 dateien im share und 2007 schonmal versucht zu verurteilen,da wollten sie nun mal ein exempel statuieren und sich deftig durchsetzen,amiland eben,alles ist anders,nichts unmöglich.Bekloppt natürlich und normal zugleich.
-
19.06.2009,16:17
Richtig. Sie haben sich lediglich auf die 24 noch im Share Ordner befindlichen Dateien konzentriert, die anderen 1700 Songs wurden außen vor gelassen. (Weil sicherlich einfach fast unmöglich zu beweisen, aber wo wird sie die wohl her haben?)
Die 80.000$ sind sicherlich unverhältnismäßig, aber ob nun 2 Mio oder 200.000, die Summe ist so oder so unaufbringbar und hat damit nur abschreckende Wirkung.
Gut und richtig finde ich aber hier, dass sich das Gericht nicht auf die meiner Meinung nach lächerliche Verteidigungsstrategie eingelassen hat, dass man nicht beweisen kann, ob das Vergehen nun von der Frau selber (oder einem ihrer Kinder) begangen wurde, was ja bei uns in Europa schon vorkam..Lernet und lehret!
-
19.06.2009,17:35
.....und das ist auch gut so und völlig richtig nach demokratischen Prinzipien.Kriminelles Verhalten muss vom Kläger bewiesen werden und nicht umgekehrt.Wo kommen wir den hin,wenn ich einfach einen rauspicke und sage du warst es,du bist ein Verbrecher,beweise mir das Gegenteil.Gut und richtig finde ich aber hier, dass sich das Gericht nicht auf die meiner Meinung nach lächerliche Verteidigungsstrategie eingelassen hat, dass man nicht beweisen kann, ob das Vergehen nun von der Frau selber (oder einem ihrer Kinder) begangen wurde, was ja bei uns in Europa schon vorkam..
Solange es noch nicht bewiesen ist,ist die Frau unschuldig.
Gruß /¯°`•.•´°¯\

-
Folgende(r) Benutzer bedankte(n) sich bei Dir spider für den sinnvollen Beitrag:
visionaer79 (27.06.2009)
-
20.06.2009,00:38
Anschlussinhaber, ihr Computer und ihr Benutzername..
Code:http://www.gulli.com/news/riaa-vs-jammie-thomas-rasset-2009-06-18/
Mir fehlt noch ein wenig, dass sie Gott als Mittäter in Erwägung zieht, schließlich ist der doch Allmächtig..Thomas-Rasset erklärte daraufhin, dass sie nicht beweisen können, dass nicht doch eine dritte Person ihren PC benutzt hat.Lernet und lehret!
-
-
20.06.2009,23:48
Sollte nur heißen, dass die Indizienbeweise nun wirklich sehr eindeutig sind.
Felsenfest wird man das eh nie beweisen können, außer man filmt, wer da am PC sitzt..
Kann ja aber nicht sein, dass ich nur mein WLAN aktivieren brauche (selbst verschlüsselt, weil kann man ja knacken) und schon ist nicht mehr "eindeutig" nachweisbar, dass ich auch am PC saß..Lernet und lehret!
-
-
21.06.2009,13:56
Tja, in den USA sind sie schon weiter, da denken sie inzwischen wieder ein wenig mit..
Und bei uns liegt es eher daran, dass die Gerichte heillos überfordert sind und einfach keine Arbeit weiter wollen..Lernet und lehret!


LinkBack URL
About LinkBacks









Lesezeichen